Beauftragte für Medizinproduktesicherheit §6 MPBetreibV
Qualität steht für die Seniorendienstleistungs gemeinnützige GmbH Gersprenz stets im Fokus. Bestandteil unseres Qualitätsmanagements ist es daher, die Medizinproduktesicherheit zu jeder Zeit sicherzustellen.
In unseren Einrichtungen haben wir daher Medizinproduktebeauftragte benannt, die als Ansprechpartner gerne zur Verfügung stehen. Damit erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) die vorschreibt, dass eine sachkundige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung diese Aufgabe übernimmt.
Aufgaben des MPG-Beauftragten
Ansprechpartner für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Medizinprodukte-Anwender und -Betreiber
Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch Medizinproduktehersteller in den Gesundheitseinrichtungen.