Hinweisgebersystem

Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, vertraulich und sicher Hinweise mitzuteilen. Wichtig ist, dass nur solche Verstöße gemeldet werden, die in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) genannt sind. Wir verpflichten uns, gegen Sie keine Maßnahmen einzuleiten, sofern Sie das System nicht missbrauchen. Ein Missbrauch kann aus unserer Sicht bestehen, falls hier vorsätzlich falsche Verdächtigungen oder Verunglimpfungen eingegeben werden.

Den ausführlichen Gesetzestext des HinSchG finden Sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz

Um welche Verstöße geht es?

Gemeldet werden können unter anderem:

  • Straftatbestände
  • Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder
    den Schutz der 
    Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht
  • Vorgaben zur Verbraucherschutz
  • Datenschutz 
  • Vorgaben zum Umweltschutz
  • etc.

Unsere Meldekanäle

Wenn Sie unter den Personenkreis nach § 1 HinSchG fallen und einen Hinweis geben wollen, können Sie folgende Meldekanäle nutzen:

So bearbeiten wir Ihre Hinweise

Alle Meldungen werden streng vertraulich von unserer zuständigen Stelle, und wenn gewünscht anonymisiert bearbeitet.

Sie erhalten spätestens nach 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Danach erfolgt die Bearbeitung des Hinweises. Sie erhalten dann innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen ggfs. in vertraulicher Form.

 

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Hinweis dafür sorgen, dass wir unsere Arbeit stetig verbessern können.

 

Ergänzend gelten unsere Datenschutzhinweise zum Hinweisgebersystem.

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