Die Anforderungen an die Barrierefreiheit in Hessen ergeben sich aus §§ 3 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE), die auf der Grundlage von §14 des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) erlassen wurde.
Diese Website ist nicht vollständig mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.
Seniorendienstleistungs gemeinnützige GmbH Gersprenz ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendungen in Einklang mit dem Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) vom 17. Dezember 2020 barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Die Überprüfung der technischen Barrierefreiheit via dem Tool Google Lighthouse, erweist am 18.12.2025 einen Score von über 95 Prozent.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Websites:
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Die folgenden Inhalte und Funktionen sind bereits weitestgehend barrierefrei umgesetzt:
Die nachfolgenden Inhalte und Funktionen sind nicht vollumfänglich barrierefrei:
Diese Erklärung beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung und wurde am 13.01.2026 erstellt und aktualisiert. Grundlage war eine Selbstbewertung mithilfe eines Prüfverfahrens nach BITV/WCAG.
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Wenn Sie binnen vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Rückmeldung erhalten haben, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 06131/16-53 42
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