Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, vertraulich und sicher Hinweise mitzuteilen. Wichtig ist, dass nur solche Verstöße gemeldet werden, die in § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) genannt sind. Wir verpflichten uns, gegen Sie keine Maßnahmen einzuleiten, sofern Sie das System nicht missbrauchen. Ein Missbrauch kann aus unserer Sicht bestehen, falls hier vorsätzlich falsche Verdächtigungen oder Verunglimpfungen eingegeben werden.
Den ausführlichen Gesetzestext des HinSchG finden Sie hier: Hinweisgeberschutzgesetz
Gemeldet werden können unter anderem:
Wenn Sie unter den Personenkreis nach § 1 HinSchG fallen und einen Hinweis geben wollen, können Sie folgende Meldekanäle nutzen:
Alle Meldungen werden streng vertraulich von unserer zuständigen Stelle, und wenn gewünscht anonymisiert bearbeitet.
Sie erhalten spätestens nach 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Danach erfolgt die Bearbeitung des Hinweises. Sie erhalten dann innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über geplante oder bereits ergriffene Folgemaßnahmen ggfs. in vertraulicher Form.
Ergänzend gelten unsere Datenschutzhinweise zum Hinweisgebersystem.
Immer in Ihrer Nähe.
Seniorendienstleistungs gemeinnützige GmbH Gersprenz
Zentrale Geschäftsstelle:
Willy-Brandt-Straße 3, 64354 Reinheim
Telefon: 06162 808-0 | E-Mail: info@sdlz.de
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und ohne Diskriminierungsabsicht wird im Text ausschließlich die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter einbezogen.